Cannabis nur teilweise legal

Seit 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft. Erwachsene können nun legal einen Joint rauchen und Cannabis konsumieren. Allerdings gibt es dafür Regeln, die der Gesetzgeber für den Konsum, Kauf, Anbau und Besitz von Cannabis festgelegt hat. Was nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit erlaubt und verboten ist, hier auf einen Blick.

Menschen ab 18 Jahren …

  • dürfen Cannabis legal konsumieren.
  • dürfen unterwegs bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen.
  • dürfen daheim bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen.
  • dürfen pro Person bis zu drei Cannabispflanzen selbst anbauen.
  • dürfen ab dem 1. Juli 2024 Mitglied in einer Anbauvereinigung werden und erhalten dort legal eine festgelegte Menge Cannabis.
  • dürfen Cannabis-Samen aus anderen EU-Ländern bestellen oder ab dem 1. Juli 2024 persönlich bei Anbauvereinigungen kaufen.

Verboten ist …

  • Cannabis darf nicht an andere weitergegeben oder von anderen angenommen werden –auch wenn dies kostenlos unter Freunden oder Verwandten geschieht. Es ist auch verboten, einen Joint weiterzureichen.
  • Cannabis darf nicht auf dem Schwarzmarkt gekauft oder verkauft werden.
  • Cannabis darf nicht genommen werden, wenn Kinder und Jugendliche in der Nähe sind.
  • Cannabis darf nicht in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und Anbauvereinigungen genommen werden.
  • Zwischen 7 und 20 Uhr darf Cannabis nicht in Fußgängerzonen konsumiert werden.
  • Unter dem Einfluss von Cannabis ist die Teilnahme am Straßenverkehr verboten. Auch wenn der Konsum schon einige Stunden zurückliegt, kann es aufgrund des aktuellen Grenzwerts zu einer Strafe kommen.

Kinder- und Jugendschutz

Ein wichtiger Punkt des neuen Cannabisgesetzes ist der Kinder- und Jugendschutz: Für Minderjährige bleibt Cannabis weiterhin verboten. Jugendliche, die dennoch mit einem Joint erwischt werden, haben aber in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten. Alles, was Erwachsenen in Bezug auf Cannabis erlaubt ist, gilt auch für Jugendliche nicht mehr als kriminelle Handlung.