Feinheiten des deutschen Rechts: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arznei

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel, die die "normale" Ernährung ergänzen sollen.

Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) regelt unter anderem, was sie enthalten dürfen. Alle legalen Nahrungsergänzungsmittel orientieren sich an der NemV. Bei zugelassenen Präparaten müssen Dosis und Inhaltsstoffe auf der Packung abgedruckt sein.


In anderen Ländern gibt es teilweise andere Regelungen. So können Nahrungsergänzungsmittel, die man aus dem Ausland bezieht, Stoffe enthalten, die unter das deutsche Arzneimittelgesetz fallen. Vorsicht ist also bei allen Präparaten aus anderen Ländern geboten, die auch hierzulande leicht über das Internet erhältlich sind. Sie können unzulässige, gefährliche oder zu hoch dosierte Inhaltsstoffe enthalten, die vielfach gar nicht auf der Packung angegeben sind.

Das Gesetz finden Sie hier

Dopingmittel

Für Dopingmittel, die in der weltweiten Verbotsliste für den organisierten Sport aufgeführt sind, gilt das Arzneimittelgesetz (§ 6a Verbote von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport). Darunter fallen natürlich die gefährlichen anabolen Steroide, die Peptidhormone wie Wachstumshormon (HGH) oder Erythropoietin (Epo), aber auch bestimmte Stimulanzien oder Narkotika. Danach ist es verboten, Dopingmittel in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben und bei anderen anzuwenden. Ebenso wird Import, Handel und Besitz in nicht geringen Mengen nach dem Arzneimittelgesetz geahndet.

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