Alkohol und Jugendlich - alles was Recht ist.

Das Jugendschutzgesetz regelt, ab welchem Alter Alkohol gekauft und getrunken werden darf.
Wer noch keine 16 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Alkohol kaufen oder trinken. Ab 16 Jahren darf man Bier, Biermischgetränke, Wein, Apfelwein, Sekt und weinhaltige Mischgetränke kaufen. Spirituosen sind erst ab 18 erlaubt. Darunter fallen Wodka, Schnaps, Korn, Whiskey, Tequila, Gin, Cognac, Likör und auch spirituosenhaltige Mischgetränke wie Cocktails oder manche Alcopops.

Hier Informationen des Bundesfamilienministeriums zum Jugendschutzgesetz.

Achtung Führerscheinbesitzer*innen!

Für jede/n Fahranfänger*in und Führer*in eines KFZ bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt:
Wer als Fahrer*in Alkohol konsumiert oder unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht (Vorsicht bei Restalkohol!) muss 250 € zahlen und bekommt 1 Punkt ins Fahreignungsregister.

Für Fahranfänger*innen ist jeglicher Konsum von Alkohol (0,0 Promille) verboten!

Unfallschäden bei Fahrten unter Alkohol-/Drogeneinfluss musst Du aus eigener Tasche begleichen. Versicherungen zahlen in der  Regel nichts. Bei Personenschäden muss man mit einer Rente für Opfer und Schmerzensgeldzahlungen rechnen.

Bist Du Fahranfänger*in, musst Du schon ab dem ersten Verstoß ein Aufbauseminar besuchen. Bei Nichtteilnahme droht Dir der Führerscheinentzug. Die Probezeit kann bis zu zwei Jahre verlängert werden. Auch für die Verlängerungsjahre gilt absolutes Alkoholverbot. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können Sperrfristen für den Wiedererwerb des Führerscheins ausgesprochen werden. Auch wenn kein Schaden entsteht - bei so genannten folgenlosen Drogenfahrten - drohen Strafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Auch in der Fahrschulzeit gilt: Kein illegaler Drogenkonsum. Bei positivem Test wirst Du nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen.

Bei Alkoholfahrten drohen folgende Konsequenzen:

  • Der Erstverstoß wird in der Regel mit 500 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten geahndet.
  • Beim zweiten Mal beträgt das Bußgeld bereits 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.
  • Jeder weitere Verstoß kostet 1.500 €, 3 Monate Fahrverbot, weitere 2 Punkte und Anordnung einer MPU.

Dein Körper benötigt Stunden um den Alkohol abzubauen. Durchschnittlich baut ein gesunder Organismus etwa 7-8 g Alkohol pro Stunde ab. Das entspricht etwa 0,1-0,15 Promille pro Stunde. Man kann den Alkoholabbau nicht beschleunigen (durch Kaffeetrinken o.ä.). Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann ab 0,3 Promille eintreten, bei Krankheit und Medikamentenkonsum auch schon darunter.

Wird bei einem Unfall mehr als 0,3 Promille im Blut festgestellt, drohen Geldstrafen, Probleme mit dem Versicherungsschutz und im Wiederholungsfall bzw. bei einem „Führerschein auf Probe“ Führerscheinentzug, unabhängig von der Schuldfrage.

Weitere Informationen unter www.checkwerfaehrt.de