Was das Gesetz zum Thema Tabak bei Jugendlichen sagt
Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, dass Tabak nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden darf und es verbietet ihnen das Rauchen in der Öffentlichkeit. Das Gleiche gilt auch für Shisha-Tabak und das Shisha-Rauchen in der Öffentlichkeit.
Das hat seinen Grund, denn an Tabak gewöhnt man sich sehr schnell: schon gelegentlich mal eine Zigarette oder eine Shisha können dich, ohne dass du es willst, zum Raucher machen.
Auch E-Shishas und E-Zigaretten, auch wenn sie kein Nikotin enthalten, fallen seit April 2016 unter das Jugendschutzgesetz und dürfen an Kinder und Jugendliche nicht verkauft werden.