Jugendliche und Alkohol - was sagt das Gesetz dazu?
In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz, ab wann Jugendliche Alkohol trinken dürfen. An unter 16-Jährige darf überhaupt kein Alkohol abgegeben werden. Sie dürfen auch keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken, es sei denn, ein Sorgeberechtigter ist dabei. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein oder Sekt kaufen, ab 18 Jahren auch Spirituosen.
Jugendschutzgesetz im Wortlaut:
„§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“
Was sind branntweinhaltige Produkte?
Unter die Bezeichnung „Branntwein" fallen alle alkoholhaltigen Getränke, die gegoren und anschließend destilliert worden sind. Dazu gehören Weinbrand, Korn, Rum, Whisky, Likör, Magenbitter etc. Als branntweinhaltige Getränke gelten auch Mixgetränke, die nur zu einem kleinen Teil Branntwein enthalten, wie zum Beispiel Alkopops oder Longdrinks. Wie hoch der Alkoholgehalt ist, spielt keine Rolle, entscheidend ist die Art des Alkohols.
Was sind andere alkoholische Getränke?
Laut Gesetz sind „andere alkoholische Getränke" alle, die mehr als 1,2 Prozent Alkohol, aber keinen Branntwein enthalten. Das sind Bier, Wein, Apfelwein und Sekt und alle daraus hergestellten Mischgetränke. Alkoholfreies Bier ist kein alkoholisches Getränk im Sinne des Jugendschutzgesetzes.
Was heißt „Abgabe und Verzehr gestatten“?
Mit „Abgabe“ meint der Gesetzgeber alles, was Jugendlichen ermöglicht, an Alkohol zu kommen. Das kann der Verkauf sein, es genügt aber schon, eine Flasche weiterzureichen oder stehen zu lassen. Ob der Alkohol tatsächlich getrunken wird, ist dabei nicht entscheidend. Daher fällt unter „Abgabe" auch, wenn Minderjährigen Alkohol ausgehändigt wird, den sie für ihre Eltern oder andere Erwachsene kaufen. Verkaufsstellen verstoßen zudem gegen das Abgabeverbot und machen sich strafbar, wenn sie Erwachsenen Alkohol überlassen, die das Getränk erkennbar an Kinder und Jugendliche weiterreichen. Den „Verzehr gestatten“ heißt, dass man duldet, Alkohol zu trinken.